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Halle Saale Wie Lange Wartet Man Auf Neuen Ausweis

Bürgerservice

Wo?

Gewählter Ort: Halle (Saale), Stadt

Reisepass beantragen

Beschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Detaillierte Hinweise zur Dienstleistungsbeschreibung der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier.

Teaser

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Reisepässe (ePässe*) sind für Reisen in einigen Ländern außerhalb der EZ erforderlich. (Das vorangestellte e steht für elektronisch)

Auf dem Chip werden als biometrische Merkmale das Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Antragstellung

  • persönlich
  • Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
  • für minderjährige Kinder
    • Für Minderjährige kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Die Sorgeberechtigung wird bei jeder Antragstellung geprüft.
    • Mindestens ein Sorgeberechtigter muss mit dem Kind zur Antragstellung persönlich anwesend sein. Für den zweiten Sorgeberechtigten genügt die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung zusammen mit einer Kopie des Personalausweises / Reisepasses.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist das alleinige Sorgerecht ggf. durch geeignete Unterlagen (z. B. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.
    • Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift des Kindes in den Reisepass ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss.

Abholung

  • persönlich oder durch andere Personen mit Vollmacht (Formular "Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokumentes")
  • Ein bereits vorhandener Reisepass muss zur Abholung mitgebracht werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind

  • Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin.

  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

  • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

  • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

Erforderliche Unterlagen

 Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),

  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),

  • Ihren bisherigen Reisepass,

  • aktuelle Personenstandsurkunde (zum Beispiel Geburtsurkunde im Original),

  • bei der Antragstellung für ein Kind :

    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,

    • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,

    • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

  • bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat) erforderlich.)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
  • Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses
  • bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
  • Personalausweis bzw. Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
  • bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis

Nur bei Vordatierung:

  • eine Bescheinigung über die Namensführung nach der Eheschließung (wird ausgestellt durch das Standesamt)
  • eine Buchungsbestätigung über die geplante Reise

Gebühren (Kosten)

Reisepass

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 37,50 ,

  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 60,00,

  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 92,00

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.

Der Zuschlag beträgt EUR 22,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.

Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder

  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B.bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Gültigkeit 6 Jahre (bei Personen unter 24 Jahren):

  • ePass: 37,50 EUR
  • ePass (Expressausfertigung): 69,50 EUR
  • ePass mit 48 Seiten (für Vielreisende): 59,50 EUR
  • ePass (Expressausfertigung) mit 48 Seiten (für Vielreisende): 91,50 EUR

Gültigkeit 10 Jahre (bei Personen über 24 Jahren):

  • ePass: 60,00 EUR
  • ePass (Expressausfertigung): 92,00 EUR
  • ePass mit 48 Seiten (für Vielreisende): 114,00 EUR
  • ePass (Expressausfertigung) mit 48 Seiten (für Vielreisende): 114,00 EUR

vorläufiger Reisepass : 26,00 EUR

Änderungen zum Wohnort im Reisepass und im vorläufigen Reisepass: kostenlos

Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bügerservicestellen zu begleichen. Bei fehlender Zahlung wir der Reisepass nicht bei der Bundesdruckerei bestellt, sondern storniert.

Fristen

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

  • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

  • ca. 3 – 4 Wochen
  • Wichtiger Hinweis: Im Einzelfall kann die Herstellung des Reisepasses deutlich länger dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!
  • Bei Notfällen erfolgt die Expressausfertigung innerhlab von 4 bis 5 Arbeitstagen.
  • Zurzeit kann es zu Verzögerungen bei der Herstellung von Express-Pässen kommen, wodurch die o. g. Bearbeitungszeit nicht in jedem Fall eingehalten werden kann.

Bearbeitungsstand online abfragen

Weitere Informationen

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass), welches einmal als verloren oder gestohlen und später als wiederaufgefunden gemeldet war, wird abgeraten. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Einzug des Dokumentes an  Grenzkontrollstellen verschiedener Länder führen. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf den länderspezifischen Informationsseiten des Auswärtigen Amtes auf www.auswaertiges-amt.de.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern

Zuständige Stelle

Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale), Stadt

Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 19:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 19:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
So: geschlossen

Halle Saale Wie Lange Wartet Man Auf Neuen Ausweis

Source: https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?areaId=302178&pstId=183738&ouId=&infotype=0

Posted by: buchananrettest1984.blogspot.com

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